Art. 1
Der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB. Sitz des Vereins ist Bern.
Art. 2
Der VSG wahrt die beruflichen und materiellen Interessen der Mitglieder.
Er beschäftigt sich mit der Ausbildung der Lehrpersonen der allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II (im Folgenden immer „Mittelschulen“) und fördert die fachliche und pädagogische Fortbildung seiner Mitglieder.
Der VSG vertritt die Position seiner Mitglieder in bildungspolitischen Belangen und beteiligt sich an der Entwicklung des Mittelschulwesens.
Er informiert die Mitglieder und die Öffentlichkeit regelmässig über Themen, welche die Mittelschulen betreffen.