Chaos um Gymi-Start: Lehrerverein fordert Klarheit vom Bundesrat

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Der Bundesrat hat entschieden, dass die obligatorischen Schulen ab dem 11. Mai den Präsenzunterricht wieder aufnehmen sollen. Die Mittelschulen sollen am 8. Juni folgen.

Das Problem: In einigen Kantonen gibt es Langzeitgymnasien, die zur obligatorischen Schulpflicht zählen und die teilweise im siebten (zum Beispiel Zürich oder Zug), teilweise im neunten Schuljahr (Bern) beginnen. Andere Kantone wie Baselland kennen nur Kurzzeitgymnasien, die nach der obligatorischen Schulzeit anfangen. 

Viel Verwirrung um Schulbeginn

Der Verein Schweizer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer (VSG) sagt nun, dass der Bundesrat mit seinem Entscheid für viel Verwirrung gesorgt hat. So wüssten die Lehrer heute nicht, ob in Kantonen mit Langzeitgymnasien die 7. Klässler bereits am 11. Mai wieder in die Schule müssten, sagt Gisela Meyer Stüssi, VSG-Generalsekretärin, auf BLICK-Anfrage. Und in Bern würden die Lehrer der 9. Klasse (Langzeitgymasium) auch die Schüler der vorherigen Jahre unterrichten, womit sie gleichzeitig Fern- und Präsenzunterricht durchführen müssten, falls am jetzigen Plan festgehalten wird.

Um diese Verwirrung aufzulösen, fordert der Verband, den Präsenzunterricht an Gymnasien für alle Schülerinnen und Schüler zum gleichen Zeitpunkt zu beginnen: Frühstens ab 8. Juni.

Begründet wird dies mit «einer enormen Belastung der Lehrpersonen, gleichzeitig Präsenz- und Fernunterricht zu erteilen». Es seien gezielte Massnahmen zur Entlastung notwendig, beispielweise eine Reduktion des Pflichtpensums. Eine weitere Forderung betrifft die Arbeitsräume. Diese sollten nach BAG-Vorschriften so eingerichtet sein, dass die Lehrer dort ungestört arbeiten und Fernunterricht durchführen können. Zudem sollen die Arbeitgeber weiterhin verpflichtet sein, besonders gefährdete Arbeitnehmer von der Arbeit an der Schule zu dispensieren und Arbeit im Home Office zu ermöglichen.  

Lehrer wollen Maturitätsprüfungen – Kantone nicht

Der Verein begrüsst zudem den Entscheid der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zum Umgang mit den Maturitätsprüfungen in der Coronakrise. Er komme aber spät, so dass wohl viele Kantone auf Prüfungen vollständig verzichten würden.
Die Plenarkonferenz der EDK hatte am Dienstag beschlossen, dass Gymnasien und Fachmittelschulen die Möglichkeit erhalten sollen, auf schriftliche und mündliche Prüfungen zu verzichten. Jene Kantone, welche auf Prüfungen verzichten, sollen stattdessen auf die Erfahrungsnoten abstützen. Damit ist laut EDK die Qualität und Gleichwertigkeit der Abschlusszeugnisse gewährleistet.